Die Bonifikation wird am Jahresende für Sie errechnet
und Ihnen automatisch bei Ihrem nächsten Einkauf abgezogen.
*ausgenommen Rezeptumsätze
und Rezeptgebühren.
Wir weisen darauf hin,
dass aufgrund des Apothekergesamt-vertrages die Gewährung von Rabatten bei
der Abgabe von Arzneimitteln für Rechnung der Krankenkasse bzw. ein
Verzicht oder teilweiser Verzicht auf die Einhebung der Rezeptgebühr
vertragswidrig ist.
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